In Niederösterreich ist es erlaubt die Urne eines Verstorben auf einem Privatgrundstück beizusetzen. Das dies ein pietätvoller Platz sein muss versteht sich von selbst. Es bedarf lediglich der Zustimmung des Bürgermeisters der jeweiligen Gemeinde. Die Beisetzung kann z.B. im Garten oder auch im Wohnhaus in einem verschließbaren Schrank stattfinden. Die Verabschiedungzeremonie kann auch wie bei jeder anderen Feuerbestattung stattfinden.
Einblicke in den schönen Urnenwald - Letzte Ruhestätte in der freien Natur
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